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Aufgabenverlagerung in der Katasterverwaltung

Beim Regierungswechsel im Jahre 2003 befand sich das Land Niedersachsen in einem wirtschaftlich sehr kritischen Zustand. Die Arbeitslosigkeit war hoch, die Selbstständigenquote sehr niedrig und die Wirtschaftskraft war im vorherigen Jahrzehnt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich gesunken.Es wurden vergleichsweise wenige Patente angemeldet und Existenzen gegründet, jedoch viele Insolvenzanträge gestellt.

Da auch die finanzielle Situation des Landes selber besorgniserregend war, gab es nur zwei logische Konsequenzen: das Wirtschaftswachstum musste gesteigert, die Kosten der Verwaltung gleichzeitig gesenkt werden. Diese Ziele sollten durch Deregulierung, Aufgabenkonzentration und somit durch die Verlagerung von Aufgaben erreicht werden.

Eine bedeutende Maßnahme war die Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV), die sich kurz- bis mittelfristig auf die Kernaufgaben konzentrieren soll. Im Rahmen der zukunftsfähigen Gestaltung der Verwaltung erfolgt eine Aufgabenverlagerung hin zu den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), mit dem Ziel, den Anteil der Verwaltung bei der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen schrittweise von heute 50% auf 25% im Jahre 2009 zu reduzieren. Zusätzlich wurde das Aufgabenspektrum erweitert.

ÖbVI sind nunmehr befugt, Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren, Auskünfte daraus zu erteilen und Standardpräsentationen an ihre Kunden abzugeben. Die geplanten Einsparungen von 500 Stellen in der Verwaltung können durch die wachsende Marktpräsenz und somit automatisch einsetzende Selbstregulierung des Marktes erreicht werden. Da der Marktanteil der VKV an Gebäudevermessungen im Jahre 2004 jedoch ca. 73% betrug, sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um die gewünschte Verlagerung in diesem Bereich zu erreichen. Bei der Anwendung des „Amtsverfahrens zur Aktualisierung des Gebäudebestandes“ wird nun darauf hingewiesen, dass die geforderte Gebäudevermessung durchaus auch von einem ÖbVi durchgeführt werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass der Lageplan für ein Bauvorhaben von einer der Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angefertigt wurde.

Die Kunden werden mit Lieferung der Pläne darauf hingewiesen, dass Folgeaufträge, wie z.B. Absteckungen, die Vorbereitung von Baulasten inkl. Beglaubigung der Unterschriften bis hin zur Gebäudevermessung auch bei ÖbVI gestellt werden können. Alle diese Maßnahmen dienen letztendlich dazu, den Landeshaushalt zu konsolidieren, die Wirtschaft zu stärken und dadurch Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

 

Buxtehude, Mai 2006